Da die Jugendhilfeeinrichtungen der Fachinstitute Blauschek dem Fachkräftegebot gemäß § 72 und § 74 SGB VIII Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe unterliegen, werden in den Wohngruppen aller Einrichtungen nur Personen beschäftigt, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte). Im Sinne des Fachkräftegebotes zählen dazu u.a. Erzieher*innen, Heilpädagog*innen, Sozialpädagog*innen, Diplom-Pädagog*innen, Sozialarbeiter*innen oder BA Soziale Arbeit. Darüber hinaus verfügen viele Mitarbeitende über therapeutische Zusatzausbildungen wie z. B. als Systemische*r Therapeut*in, Familientherapeut*in, Neurofeedback-Therapeut*in usw.

Das pädagogische Handeln aller Mitarbeitenden wird diskontinuierlich durch Supervision begleitet. Eine Weiterqualifizierung erfolgt unter anderem durch hausinterne Weiterbbildungen sowie die Teilnahme an Fortbildungen des Landesjugendamtes oder sonstiger gesetzlich anerkannter Fortbildungsträger. Des Weiteren können die Mitarbeiter*innen ihr Wissensspektrum in zahlreichen einrichtungsübergreifenden Arbeitskreisen zu den Themen Partizipation, Regelgruppen, Beschwerdemanagement, Systemische Arbeit, Kinderschutz § 8a, Drogenprävention, Sexuelle Identität, Medienpädagogik, Verselbständigung und Rückführung usw. erweitern.

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