Voraussetzungen

für die Aufnahme in eine der Jugendhilfeeinrichtungen der Fachinstitute Blauschek:

der von den beteiligten Parteien gemeinsam geäußerte Wille, die verabredeten Hilfen zur Erziehung – jeder nach seinen Möglichkeiten und Kräften – zu unterstützen

eine (vorläufige) zwischen Sorgeberechtigten/Eltern, Jugendamt und Einrichtung abgestimmte Hilfeplanung (Aufnahmegespräch)

die verbindliche Anerkennung des Leistungsentgeltes durch das Jugendamt

die Erfüllung der schulrechtlichen Voraussetzungen

die Gewährleistung der vereinbarten Heimfahrten (außer bei Ganzjahresbetreuung) und die Aufnahme des jungen Menschen in den Haushalt der Eltern/Sorgeberechtigten während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen (flexible Hilfen im Sinne von Kriseninterventionen sowie eine Wochenend- bzw. Ferienbetreuung sind nach Absprache jederzeit möglich).

Neben der bereits früher erwähnten Bedingung freiwillig zu uns zu kommen, ist die erkennbare Bereitschaft des jungen Menschen zur „Annahme der erzieherischen Hilfen“ und die Erteilung eines „pädagogischen Auftrages“ durch ihn an die Einrichtung eine unverzichtbare Voraussetzung für die erfolgreiche Gestaltung des Hilfeprozesses.

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Ebenso unverzichtbar ist die Bereitschaft der Eltern/Sorgeberechtigten zur aktiven, kontinuierlichen und fördernden Mitgestaltung des Hilfe- und Erziehungsprozesses bis hin zur möglichen Revision eigener erzieherischer Handlungsmuster und Wertvorstellungen.

Die verbindliche Hilfeplanung bzw. deren Fortschreibung findet gemäß § 36 SGB VIII alle 6 Monate statt. Die hier im Protokoll formulierten und/oder fortgeschriebenen Erziehungsziele sind – für die nächsten 6 Monate – für alle am Erziehungsprozess beteiligten verbindlich. Von Seiten der Einrichtung werden diese individuellen Erziehungsziele für jeden jungen Menschen in den wöchentlichen Teamsitzungen systematisch evaluiert, reflektiert und auf ihre Zielorientierung und Zielkompatibilität hin kontrolliert.