Die Unterbringung aller jungen Menschen in unseren Jugendhilfeeinrichtungen wird über öffentliche Kostenträger finanziert. Grundsätzlich bestehen zwei gesetzlich geregelte (§34 und §35a SGB VIII) Möglichkeiten der Unterbringung: im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ oder über die „Eingliederungshilfe“.

Bei allen unseren Einrichtungen handelt es sich um anerkannteTräger der Jugendhilfe. Ihr örtliches Jugendamt berät sie gerne im Hinblick auf die Eignung einer unserer Einrichtungen für ihr Kind. Darüber hinaus können sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen, um vorab zu klären, ob ein gemeinsamer Weg erfolgversprechend ist. Wenn dies der Fall ist, können sie bei einem öffentlichen Kostenträger eine finanzielle Förderung zur Finanzierung der Unterbringungskosten beantragen. Wird diesem Antrag stattgegeben, werden die Eltern im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten beteiligt. Im Falle der Eingliederungshilfe muss im Namen des Kindes ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat von Gut Böddeken:
Telefon: 02955 – 6625
E-Mail: sekretariat@fachinstitute-blauschek.de

oder das Sekretariat von Schloss Varenolz:
Telefon: 05755 – 9620
E-Mail: sekretariat@schloss-varenholz.de