Im Rahmen des SGB VIII, Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, 34, 35a, 36 und 41, und §§ 77ff, 113 SGB IX können in den Jugendhilfeeinrichtungen der Fachinstitute Blauschek junge Menschen gemäß den Vereinbarungen aus dem Hilfeplanverfahren stationär, teilstationär oder ambulant beschult, betreut und gefördert werden.
Als anerkannter Träger der Jugendhilfe verfügen alle Einrichtungen bzw. Angebotsformen im Sinne des § 78c SGB VIII über eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung. Diese enthält alle wesentlichen Leistungsmerkmale der jeweiligen Einrichtung bzw. Angebotsform sowie die jeweilige konzeptionelle Ausrichtung. Sie beschreibt darüber hinaus die fachlichen Standards, die für die qualitative und quantitative Leistungserbringung erforderlich sind und den darüber erzielten Konsens in einer Qualitätsentwicklungsbeschreibung.
Als oberste Aufsichtsbehörde fungiert für die Einrichtungen der Fachinstitute Blauschek das Landesjugendamt Westfalen-Lippe. Die Entgelte für die angebotenen Hilfen zur Erziehung werden mit den Jugendämtern der Kreise Lippe bzw. Paderborn auf Basis der Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibungen sowie der Kostenkalkulation für jede Einrichtung bzw. Angebotsform in regelmäßigen Abständen neu verhandelt und auf Plausibilität überprüft. Im Gegenzug verpflichten sich die Einrichtungen der Fachinstitute Blauschek, die vereinbarten Leistungen bedarfsgerecht im vereinbarten Umfang und der vereinbarten Qualität in vollem Umfang zu erbringen.
Aufnahmeverfahren
Zusammenarbeit von Herkunftssystem, Einrichtung und Jugendamt zum Wohle des jungen Menschen
Erfahren Sie im Folgenden mehr über die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine der Jugendhilfeeinrichtungen der Fachinstitute Blauschek.
MEHR ERFAHRENFreie Plätze
Freie Plätze in unseren Jugendhilfeeinrichtungen
Art des Angebotes | gesetzliche Grundlage | Alter | Geschlecht | Betreuungsschlüssel | freie Plätze /Anzahl der max. Plätze |
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Regelgruppe mit 365 Betreuungstagen | §§ 27, 34, 35a | 10-17 | / | 1 : 2 | (1/10) |
Regelgruppe mit 365 Betreuungstagen | §§ 27, 34, 35a | 10-17 | 1 : 1,8 | (1/9) | |
Regelgruppe mit 365 Betreuungstagen | §§ 27, 34, 35a | 10-17 | 1 : 1,8 | (0/9) |
Beratung/Therapie
Systemische Beratung/Therapie und Familientherapie
Da die Jugendhilfeeinrichtungen der Fachinstitute Blauschek systemisch ausgerichtet sind, zählt auch die therapeutische Begleitung der jungen Menschen und ihrer Familien zum Portfolio jeder Einrichtung.
MEHR ERFAHRENSchulbegleitung
Für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben
Die Jugendhilfeeinrichtung Schloss Varenholz bietet Schulbegleitung gem. § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX – Eingliederungshilfe für beeinträchtigte junge Menschen an, wobei die Schulbegleiter*innen an den Schulen der OWL gemeinnützigen Privatschulgesellschaft mbH oder an öffentlichen Schulen eingesetzt werden können.
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