Über 45 Jahre Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe und mehr als 30 Jahre Erfahrung im Privatschulsektor bilden die Basis für einen reichen Schatz an Kompetenzen und Fähigkeiten unserer Fachkräfte wie auch unserer sonstigen Ressourcen im Bereich der Hilfen zur Erziehung und im Segment der Bildung. Gestützt auf die enge Kooperation unser Jugendhilfeeinrichtungen mit den angeschlossenen Privatschulen können wir junge Menschen von der Grundschule über den gewünschten Schulabschluss in der Sekundarstufe I oder II bis hin zur Berufsausbildung individuell betreuen und beschulen. Um jedem jungen Menschen die bestmögliche Erziehung und Bildung zukommen lassen zu können, kooperieren wir darüber hinaus mit zahlreichen Partner*innen aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft und Medizin.
Hilfen zur Erziehung
Ob stationär oder ambulant: Wir eröffnen Perspektiven und bieten Unterstützung
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Im stationären Bereich unterscheiden wir im Hinblick auf die bestmögliche Betreuungsform für einen jungen Menschen nach der notwendigen Betreuungsintensität und der damit verbundenen Höhe des Personalschlüssels.
MEHR ERFAHRENAmbulante Hilfen zur Erziehung
Unsere sozialpädagogisch-therapeutischen Angebote umfassen neben einer ausführlichen Eingangsdiagnostik vor der Aufnahme verschiedene systemische Therapieformen während des Aufenthaltes sowie eine begleitende Unterstützung vor der Rückkehr in die Familie bzw. im Rahmen der Verselbständigung.
MEHR ERFAHRENSchulen
Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Einrichtung und Schule
Ein regelmäßiger, fachlicher Austausch zwischen den pädagogischen Mitarbeitenden und den Lehrkräften ist für uns selbstverständlich und unterstützt die Arbeit mit den jungen Menschen.
In der Regel besuchen die jungen Menschen unserer Jugendhilfeeinrichtungen entweder die Private Wohngrundschule Gut Böddeken oder die Private Sekundarschule Schloss Varenholz, in denen fast ausschließlich junge Menschen der an die Schulen angeschlossenen Einrichtungen Gut Böddeken und Schloss Varenholz beschult werden.
MEHR ERFAHRENFachkräfte
Qualifizierte Fachkräfte gemäß Fachkräftegebot
Da die Jugendhilfeeinrichtungen der Fachinstitute Blauschek dem Fachkräftegebot gemäß § 72 und § 74 SGB VIII Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe unterliegen, werden in den Wohngruppen aller Einrichtungen nur Personen beschäftigt, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte). Im Sinne des Fachkräftegebotes zählen dazu u.a. Erzieher*innen, Heilpädagog*innen, Sozialpädagog*innen, Diplom-Pädagog*innen, Sozialarbeiter*innen oder BA Soziale Arbeit. Darüber hinaus verfügen viele Mitarbeitende über therapeutische Zusatzausbildungen wie z. B. als Systemische*r Therapeut*in, Familientherapeut*in, Neurofeedback-Therapeut*in usw.
Das pädagogische Handeln aller Mitarbeitenden wird diskontinuierlich durch Supervision begleitet. Eine Weiterqualifizierung erfolgt unter anderem durch hausinterne Weiterbildungen sowie die Teilnahme an Fortbildungen des Landesjugendamtes oder sonstiger gesetzlich anerkannter Fortbildungsträger. Des Weiteren können die Mitarbeitenden ihr Wissensspektrum in zahlreichen einrichtungsübergreifenden Arbeitskreisen zu den Themen Partizipation, Regelgruppen, Beschwerdemanagement, Systemische Arbeit, Kinderschutz § 8a, Drogenprävention, Sexuelle Identität, Medienpädagogik, Verselbständigung und Rückführung usw. erweitern.
MEHR ERFAHRENEntwicklung
Von der Grundschule bis zur Berufsausbildung - Bildung und Erziehung für jedes Alter
Aufgrund des weitgefächerten Angebotsportfolios im Bereich der Jugendhilfe wie auch durch die beiden Privatschulen können die Fachinstitute Blauschek junge Menschen im Alter von 6 bis 23 Jahren von der Grundschule, über die Sekundarstufen I und II bis hin zur Berufsausbildung auf ihrem Lebensweg kontinuierlich pädagogisch und schulisch unterstützen, ohne dass es zu Brüchen im Lebenslauf kommt.
Zum Verbund zählen insgesamt 8 Jugendhilfeeinrichtungen und 2 Privatschulen:
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Grundschule | Sekundarstufe I | Sekundarstufe II | Berufsausbildung/Studium | ||
6 Jahre | 10 Jahre | 13 Jahre | 17 Jahre | 20 Jahre | 23 Jahre |
6 - 10 Jahre
Staatl. genehmigte Ersatzschule
In der Wohngrundschule Gut Böddeken werden ca. 36 Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 nach den Lehrplänen des Landes NRW unterrichtet. In die Schule des Gemeinsamen Lernens können dem Inklusionsgedanken folgend je nach Eignung auch Förderschüler*innen mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und Soziale Entwicklung in die Schule aufgenommen werden.
Das pädagogische Konzept der Schule beruht auf dem Ansatz, dass schulisches Lernen, Leben in der Einrichtung und – wenn erforderlich – therapeutische Hilfe institutionell unter einem Dach vereint werden und so nachhaltige, effektive Wirkung zeigen.
6 - 13 Jahre
Differenzierte Regelangebote
Auf Gut Böddeken finden junge Menschen im erweiterten Grundschulalter, d. h. von 6 bis 13 Jahren, einen Lebens- und Lernraum mit der bestmöglichen Förderung vor. Die Kinder und Jugendlichen besuchen entweder die Private Wohngrundschule Gut Böddeken, die konzeptioneller Bestandteil der Einrichtung ist, oder die umliegenden öffentlichen Schulen der Sekundarstufe I.
Angebotsportfolio: Neben einer ganzjährigen Betreuung im Regelangebot bietet Gut Böddeken auch die Option eines Regelangebotes mit 230 Betreuungstagen sowie regelmäßigen Wochenend- und Ferienaufenthalten im Herkunftssystem der jungen Menschen an.
10 - 17 Jahre
Staatl. genehmigte Ersatzschule
In der privaten, direkt an die Jugendhilfeeinrichtung Schloss Varenholz angeschlossenen Sekundarschule werden die jungen Menschen nachhaltig und individuell entweder auf die Sekundarstufe II oder auf den Einstieg in das Berufsleben vorbereitet. In der Schule des Gemeinsamen Lernens können insbesondere auch junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, allgemeinen Lern- und Leistungsproblemen, Autismus oder ADHS sowie Schulverweigerungshaltungen optimal gefördert und zum gewünschten Abschluss geführt werden. Für prognostisch schwer beschulbare oder sogenannte Krisenschüler*innen steht darüber hinaus eine Schulstation zur Verfügung.
10 - 18 Jahre
(Intensivere) Regelgruppe, 5-Tage-Wochengruppe, Tagesgruppe
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung werden auf Schloss Varenholz Kinder und Jugendliche im Alter von 10 – 18 Jahren mit Hilfe eines pädagogisch abgestimmten Erziehungs- und Schulkonzeptes in der an die Einrichtung angeschlossenen Privaten Sekundarschule beschult und gemäß Hilfeplanung individuell betreut und gefördert.
Angebotsportfolio: (Intensivere) Regelgruppe, 5-Tage-Wochengruppe. Teilstationäre und ambulante Betreuungsformen, zum Beispiel die Tagesgruppe oder der Besuch der Varenholzer Privatschule als Tagesschüler*in, ergänzen das Angebot. Prognostisch schwer beschulbare junge Menschen können zudem in einer eigens eingerichteten Schulstation betreut und beschult werden.
ab 10 Jahren
Wohngemeinschaft
Im Haus Ulrich erhalten junge Menschen die Möglichkeit, in einem überschaubaren, durch Kontinuität, Stabilität und Gestaltungsspielraum gekennzeichneten Rahmen in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen zu leben und zu lernen. Aufgenommen werden können in Abhängigkeit vom individuellen Entwicklungsstand bis zu 9 junge Menschen.
ab 10 Jahren
Wohngemeinschaft
Im Haus Meinulf erhalten junge Menschen die Möglichkeit, in einem überschaubaren, durch Kontinuität, Stabilität und Gestaltungsspielraum gekennzeichneten Rahmen in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen zu leben und zu lernen. Aufgenommen werden können in Abhängigkeit vom individuellen Entwicklungsstand bis zu 11 junge Menschen.
ab 12 Jahren
Wohngemeinschaft
Die Villa Kronenplatz ist ein Ort zum Leben und Wachsen für 8 junge Menschen ab 12 Jahren. Durch einen geregelten Alltag mit wiederkehrenden Ritualen unterstützen wir die jungen Menschen dabei, ihre Ziele zu erreichen und neue Formen des Zusammenlebens kennen zu lernen.
14 - 21 Jahre
Jugendwohngemeinschaft
Die Grabbe Jugendwohngemeinschaft bietet im Herzen von Detmold in einer alten Villa Platz für 9 junge Menschen im Regelangebot sowie 2 zusätzliche Plätze, die für Übergänge in die Verselbständigung genutzt werden können. Durch die Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Villa kann flexibel auf den individuellen Bedarf in Bezug auf differenzierte Wohn- und Betreuungsformen eingegangen werden.
Im Rahmen der erzieherischen Hilfen nach dem SGB VIII wendet sich das Betreuungsangebot an junge Menschen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, deren Erziehung und Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen nicht sichergestellt sind.
16 - 21 Jahre
SBW
Im Rahmen des SBW Lemgo wird jungen Menschen im Alter von 16 bis 21 Jahren in vier Wohngemeinschaften (jeweils 4-er WGs) die Möglichkeit geboten, selbstständiges Leben zu üben bzw. zu erlernen. Das SBW beinhaltet beziehungs-, bedarfs- und ressourcenorientierte Hilfen, die individuell entwickelt werden.
ab 16 Jahren
SBW
Ein Angebot zur Verselbständigung stellt das Sozialpädagogisch Betreute Wohnen in Detmold dar, in dem sechs junge Erwachsene leben, die sich weiter verselbständigen wollen. Für das betreute Wohnen kommen vor allem junge Menschen in Frage, die bereits durch die Jugendhilfe vollstationär betreut werden und bei denen aufgrund neuer Perspektivplanung durch die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII ein Wechsel in diese Betreuungsform angezeigt ist.
Projekte / Studien
Forschungsprojekt über Wirkungsfaktoren in der Hilfeplanung

Das Forschungsprojekt WirkJuBe – Hilfeplanung der Initiative Zukunft der Sozialwirtschaft (IZdS), an dem sich die Jugendhilfeeinrichtungen der Fachinstitute Blauschek gerne aktiv beteiligt haben, steht für die fachliche Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung. Das Forschungsprojekt lieferte konkrete Erkenntnisse zu Wirkungen angebotener Hilfen. Auch konnte ein Verfahren erprobt werden, das über die Erhöhung der Indikationsgüte zu einer Qualifizierung des Hilfeplanverfahrens beiträgt.
MEHR ERFAHRENKooperationen
Partnerschaften zur Steigerung von Professionalität und Qualität
Als Kooperationspartner*innen betrachten wir alle Schulen und Ausbildungsstätten. Weiterhin zählen wir die regelmäßig besuchten Therapeut*innen und Ärzt*innen und die zuständigen Kinder- und Jugendkliniken sowie die umliegenden Krankenhäuser dazu. Darüber hinaus kooperieren wir mit einigen Beratungsinstituten, Vereinen und Kammern.
MEHR ERFAHRENSchutzkonzept
Das Wohnumfeld als Schutzraum für junge Menschen
Junge Menschen zu schützen bildet eine zentrale Aufgabe der Kinder-und Jugendhilfe (§ 1 Abs. 3 SGB VIII). 2005 wurde mit der Einführung des Kinder-und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes Kinderschutz in Deutschland gesetzlich novelliert.
Die Mitarbeitenden der Fachinstitute Blauschek verstehen die Einrichtungen und damit den Lebensmittelpunkt als Schutzraum für die ihnen anvertrauten jungen Menschen. Unser Ziel ist es, eine durchgehende körperliche, geistige und seelische Integrität zu gewährleisten.
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