Gebührensätze für Privatzahler*innen
Unsere aktuellen Gebührensätze für die Aufnahme von Privatzahler*innen in das Internat teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Bitte wenden Sie sich hierzu an:
Sekretariat Gut Böddeken
Tel. 02955 – 6625
E-Mail: sekretariat@fachinstitute-blauschek.de
In Abhängigkeit von den persönlichen Einkommensverhältnissen der Eltern kann ein Preisnachlass auf die regulären Internatsgebühren gewährt werden. Eine Übernahme der Internatskosten durch öffentliche Kostenträger ist bei Erfüllung der Voraussetzungen möglich. Weiterführende Informationen hierzu erteilen auf Nachfrage der Einrichtungsleiter Eduard Kloppenburg oder die Schulleiterin Anne Dreher.
Finanzierung über öffentliche Kostenträger
Neben einer privaten Finanzierung der Unterbringung auf Gut Böddeken besteht bei Erfüllung bestimmter, im Sozialgesetzbuch geregelter Voraussetzungen die Möglichkeit, bei einem öffentlichen Kostenträger eine finanzielle Förderung zur Finanzierung der Unterbringungskosten zu beantragen. In diesem Fall müssen die Eltern vorab bei ihrem örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, werden die Eltern im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten beteiligt.
Bei Fragen zu den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bzw. der Antragsstellung bei einem öffentlichen Kostenträger stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat von Gut Böddeken:
Telefon: 02955 – 6625
E-Mail: sekretariat@fachinstitute-blauschek.de