Finanzierung über öffentliche Kostenträger

Neben einer privaten Finanzierung der Unterbringung auf Gut Böddeken besteht bei Erfüllung bestimmter, im Sozialgesetzbuch geregelter Voraussetzungen die Möglichkeit, bei einem öffentlichen Kostenträger eine finanzielle Förderung zur Finanzierung der Unterbringungskosten zu beantragen. In diesem Fall müssen die Eltern vorab bei ihrem örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, werden die Eltern im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten beteiligt.

Bei Fragen zu den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bzw. der Antragsstellung bei einem öffentlichen Kostenträger stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat von Gut Böddeken:
Telefon: 02955 – 6625
E-Mail: sekretariat@fachinstitute-blauschek.de