Die beiden staatlich genehmigten Ersatzschulen, d. h. die Private Sekundarschule Schloss Varenholz sowie die Private Wohngrundschule Gut Böddeken, finanzieren sich durch Mittel des Landes NRW, Förderbeiträge der Schloss Varenholz GmbH und der Fachinstitute Blauschek sowie durch Spenden. Als Non-Profit-Organisation steht bei der gemeinnützigen Schulträgergesellschaft die Gewinnerzielungsabsicht nicht im Vordergrund. Vielmehr stellen die Schulen eine sinnvolle Ergänzung der Angebote im Bereich der Jugendhilfe dar und unterstreichen das soziale Engagement der Fachinstitute Blauschek.

Die Jugendhilfeeinrichtungen finanzieren sich vorrangig aus Mitteln öffentlicher Kostenträger (Jugendämter) sowie einiger Privatzahler. Aufgrund der Finanzierung unserer Einrichtungen durch Steuergelder sehen wir uns deshalb in der besonderen Verantwortung, sehr sorgsam mit den öffentlichen Mitteln zu wirtschaften.

Als oberste Aufsichtsbehörde fungiert für die Einrichtungen der Fachinstitute Blauschek das Landesjugendamt Westfalen-Lippe. Die Entgelte für die angebotenen Hilfen zur Erziehung werden mit den Jugendämtern der Kreise Lippe bzw. Paderborn auf Basis der Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibungen sowie der Kostenkalkulation für jede Einrichtung in regelmäßigen Abständen neu verhandelt und auf Plausibilität überprüft. Im Gegenzug verpflichten sich die Einrichtungen der Fachinstitute Blauschek, die vereinbarten Leistungen bedarfsgerecht im vereinbarten Umfang und der vereinbarten Qualität in vollem Umfang zu erbringen.

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