Zielgruppe
Die Wohngemeinschaften der Fachinstitute Blauschek bieten Kindern, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden einen Platz zum Leben und Lernen. Sie erhalten hier die Möglichkeit, sich in einem überschaubaren, durch Kontinuität, Stabilität und Gestaltungsspielraum gekennzeichneten Rahmen in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen zu entfalten. Aufgenommen werden können in Abhängigkeit vom individuellen Entwicklungsstand und der Altersstruktur der jeweiligen Wohngemeinschaft jeweils zwischen 8 und 11 Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende aller Geschlechter ab einem Alter von etwa 10 Jahren.
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Grundschule |
Sekundarstufe I |
Sekundarstufe II |
Berufsausbildung/Studium |
||
6 Jahre |
10 Jahre |
13 Jahre |
17 Jahre |
20 Jahre |
23 Jahre |
6 - 10 Jahre
Staatl. genehmigte Ersatzschule
In der Wohngrundschule Gut Böddeken werden ca. 36 Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 nach den Lehrplänen des Landes NRW unterrichtet. In die Schule des Gemeinsamen Lernens können dem Inklusionsgedanken folgend je nach Eignung auch Förderschüler*innen mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und Soziale Entwicklung in die Schule aufgenommen werden.
Das pädagogische Konzept der Schule beruht auf dem Ansatz, dass schulisches Lernen, Leben in der Einrichtung und – wenn erforderlich – therapeutische Hilfe institutionell unter einem Dach vereint werden und so nachhaltige, effektive Wirkung zeigen.
6 - 13 Jahre
Regelangebot, Internatssetting
Auf Gut Böddeken finden Kinder und Jugendliche im erweiterten Grundschulalter, d. h. von 6 bis 13 Jahren, einen Lebens- und Lernraum mit der bestmöglichen Förderung vor. Die Kinder und Jugendlichen besuchen entweder die Private Wohngrundschule Gut Böddeken, die eng mit der Einrichtung vernetzt ist, oder die umliegenden öffentlichen Schulen der Sekundarstufe I.
Angebotsportfolio: Neben einer ganzjährigen Betreuung im Regelangebot bietet Gut Böddeken auch die Option eines niedrigschwelligen Internatssettings mit regelmäßigen Wochenend- und Ferienaufenthalten im Elternhaus der Kinder und Jugendlichen an.
10 - 17 Jahre
Staatl. genehmigte Ersatzschule
In der privaten, direkt an die Jugendhilfeeinrichtung Schloss Varenholz angeschlossenen Sekundarschule werden die Kinder und Jugendlichen nachhaltig und individuell entweder auf die Sekundarstufe II oder auf den Einstieg in das Berufsleben vorbereitet. In der Schule des Gemeinsamen Lernens können insbesondere auch Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, allgemeinen Lern- und Leistungsproblemen, Autismus oder ADHS sowie Schulverweigerungshaltungen optimal gefördert und zum gewünschten Abschluss geführt werden. Für prognostisch schwer beschulbare oder sogenannte Krisenschüler*innen steht darüber hinaus eine Schulstation zur Verfügung.
10 - 18 Jahre
Regelangebot, Flexible Hilfen, Internatssetting, 5-Tage-Gruppe
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung werden auf Schloss Varenholz Kinder und Jugendliche im Alter von 10 – 18 Jahren mit Hilfe eines pädagogisch abgestimmten Erziehungs- und Schulkonzeptes in der an die Einrichtung angeschlossenen Privaten Sekundarschule beschult und gemäß Hilfeplanung individuell betreut und gefördert.
Angebotsportfolio: Regelgruppe, 5-Tage-Gruppe. Teilstationäre und ambulante Betreuungsformen, zum Beispiel der Besuch der Varenholzer Privatschule als Tagesschüler*in, ergänzen das Angebot. Prognostisch schwer beschulbare Kinder und Jugendliche können zudem in einer eigens eingerichteten Schulstation betreut und beschult werden.
10 - 18 Jahre
Wohngemeinschaft
Im Haus Ulrich erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, in einem überschaubaren, durch Kontinuität, Stabilität und Gestaltungsspielraum gekennzeichneten Rahmen in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen zu leben und zu lernen. Aufgenommen werden können in Abhängigkeit vom individuellen Entwicklungsstand bis zu 9 Kinder und Jugendliche beider Geschlechter im Alter von 10 – 18 Jahren.
10 - 21 Jahre
Wohngemeinschaft
Im Haus Meinulf erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, in einem überschaubaren, durch Kontinuität, Stabilität und Gestaltungsspielraum gekennzeichneten Rahmen in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen zu leben und zu lernen. Aufgenommen werden können in Abhängigkeit vom individuellen Entwicklungsstand bis zu 11 Kinder und Jugendliche beider Geschlechter im Alter von 10 – 20 Jahren.
12 - 18 Jahre
Wohngemeinschaft
Die Villa Kronenplatz ist ein Ort zum Leben und Wachsen für 8 Kinder und Jugendliche aller Geschlechter ab 12 Jahren. Durch einen geregelten Alltag mit wiederkehrenden Ritualen unterstützen wir die jungen Heranwachsenden dabei, ihre Ziele zu erreichen und neue Formen des Zusammenlebens kennen zu lernen. Eine enge Zusammenarbeit mit der Grabbe-WG bietet die Möglichkeit der Synergie, hauptsächlich in den Bereichen Verantwortung und Rücksichtnahme.
14 - 21 Jahre
Jugendwohngemeinschaft
Die Grabbe Jugendwohngemeinschaft bietet im Herzen von Detmold in einer alten Villa Platz für insgesamt 11 Jugendliche und junge Heranwachsende. Durch die Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Villa kann flexibel auf den individuellen Bedarf in Bezug auf differenzierte Wohn- und Betreuungsformen eingegangen werden.
Im Rahmen der erzieherischen Hilfen nach dem SGB VIII wendet sich das Betreuungsangebot an Jugendliche bzw. junge Heranwachsende im Alter zwischen 14 und 22 Jahren, deren Erziehung und Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen nicht sichergestellt sind.
16 - 21 Jahre
SBW
Im Rahmen des SBW Lemgo wird Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 16 bis 21 Jahren in vier Wohngemeinschaften (jeweils 4-er WGs) die Möglichkeit geboten, selbstständiges Leben zu üben bzw. zu erlernen. Das SBW beinhaltet beziehungs-, bedarfs- und ressourcenorientierte Hilfen, die individuell entwickelt werden.
17 - 23 Jahre
SBW
Ein Angebot zur Verselbstständigung stellt die Sozialpädagogisch Betreute Wohngemeinschaft in Detmold dar, in der drei junge Erwachsene leben, die sich weiter verselbstständigen wollen. Für das betreute Wohnen kommen vor allem Jugendliche bzw. junge Heranwachsende in Frage, die sich in der Grabbe-WG bewährt haben, bereits durch die Jugendhilfe vollstationär betreut werden und bei denen aufgrund von Stagnation oder neuer Perspektivplanung durch die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII ein Wechsel in eine solche Wohnform angezeigt ist.
Für eine Aufnahme kommen Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende in Betracht, bei denen an ihrem aktuellen Aufenthaltsort eine dem Wohle des Kindes/Jugendlichen/jungen Heranwachsenden entsprechende Erziehung bzw. Entwicklung nicht mehr gewährleistet ist und für die eine stationäre Erziehungshilfe aufgrund der Indikationsstellung geeignet bzw. notwendig erscheint.
Besonders geeignet sind unsere Wohngemeinschaften für Kinder und junge Menschen
- aus belasteten Familienverhältnissen und/oder Eltern-Kind-Beziehungen,
- für die eine Herausnahme aus einem sozial bedenklichen Milieu angezeigt erscheint,
- bei denen an ihrem aktuellen Aufenthaltsort eine dem Wohle des Kindes/des*der Jugendlichen/des*der Heranwachsenden entsprechende Erziehung bzw. Entwicklung nicht mehr gewährleistet ist und für die eine stationäre Erziehungshilfe aufgrund der Indikationsstellung geeignet bzw. notwendig erscheint,
- mit herausforderndem Sozialverhalten und/oder singulären Sozialisationsdefiziten,
- mit Teilleistungsschwächen und/oder allgemeinen Lern –und Leistungsproblemen,
- nach psychiatrischer Behandlung, die sozialpädagogischer Nachsorge bedürfen,
- die ein kontrolliertes, überschaubares Lebensfeld mit pädagogischer Betreuung bedürfen,
- die im Herkunftssystem eine Verselbständigung unmöglich umsetzen können.
Im Rahmen des § 35a SGB VIII betreuen wir darüber hinaus junge Menschen mit folgenden Merkmalen:
- Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung
- Hyperkinetische Störungen
- Störungen des Sozialverhaltens
- Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen
- Emotionale Störung des Kindesalters
- Ticstörungen
- Zwangsstörungen
- Posttraumatische Belastungsstörung
- FASD (fetal alcohol spectrum disorder)
- Bindunggsstörungen
- Angststörungen
- Tourette Syndrom
- Schulangst und Schulphobie
- Folgesymptomatik von Entwicklungsstörungen der schulischen Fertigkeiten
- Folgesymptomatik von Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen und Erkrankungen
- Folgesymptomatik von Entwicklungsstörungen der Sprache und des Sprechens
- Folgesymptomatik von Intelligenzminderung
- Autismus-Spektrums-Störung
- Nicht organische Enuresis oder Enkopresis
Bei anderen Störungsbildern erfolgt eine individuelle Prüfung mit den kooperierenden Fachkräften.
Zielsetzung
Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist es, die Entwicklung der jungen Menschen so zu fördern, dass sie ihr Leben eigenverantwortlich und gesellschaftsfähig gestalten können. Feinziele werden nach Bedarf, Bedürfnis und Ressourcen zusammen mit allen Beteiligten der Hilfemaßnahme individuell ausgewählt und konkretisiert.
Die Kinder, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden werden durch unser alltags- und lebensweltorientiertes Konzept befähigt, eine individuelle, realitätsbezogene Lebensperspektive aufzubauen und diese im jeweiligen sozialen Umfeld umzusetzen. Der Schwerpunkt unserer Bemühungen liegt in der Verselbständigung, der Aneignung von lebenspraktischen Fähigkeiten, der Übernahme von Verantwortung sowie im aktiven Gestalten von sozialen Prozessen.