Zielgruppe

Die Wohngemeinschaften der Fachinstitute Blauschek bieten Kindern, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden einen Platz zum Leben und Lernen. Sie erhalten hier die Möglichkeit, sich in einem überschaubaren, durch Kontinuität, Stabilität und Gestaltungsspielraum gekennzeichneten Rahmen in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen zu entfalten. Aufgenommen werden können in Abhängigkeit vom individuellen Entwicklungsstand und der Altersstruktur der jeweiligen Wohngemeinschaft jeweils zwischen 8 und 11 Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende aller Geschlechter ab einem Alter von etwa 10 Jahren.

Grundschule Sekundarstufe I 13 Jahre Sekundarstufe II Berufsausbildung / Studium 23 Jahre

Grundschule

Sekundarstufe I

Sekundarstufe II

Berufsausbildung/Studium

6 Jahre

10 Jahre

13 Jahre

17 Jahre

20 Jahre

23 Jahre

Für eine Aufnahme kommen Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende in Betracht, bei denen an ihrem aktuellen Aufenthaltsort eine dem Wohle des Kindes/Jugendlichen/jungen Heranwachsenden entsprechende Erziehung bzw. Entwicklung nicht mehr gewährleistet ist und für die eine stationäre Erziehungshilfe aufgrund der Indikationsstellung geeignet bzw. notwendig erscheint.

Besonders geeignet sind unsere Wohngemeinschaften für Kinder und junge Menschen

  • aus belasteten Familienverhältnissen und/oder Eltern-Kind-Beziehungen,
  • für die eine Herausnahme aus einem sozial bedenklichen Milieu angezeigt erscheint,
  • bei denen an ihrem aktuellen Aufenthaltsort eine dem Wohle des Kindes/des*der Jugendlichen/des*der Heranwachsenden entsprechende Erziehung bzw. Entwicklung nicht mehr gewährleistet ist und für die eine stationäre Erziehungshilfe aufgrund der Indikationsstellung geeignet bzw. notwendig erscheint,
  • mit herausforderndem Sozialverhalten und/oder singulären Sozialisationsdefiziten,
  • mit Teilleistungsschwächen und/oder allgemeinen Lern –und Leistungsproblemen,
  • nach psychiatrischer Behandlung, die sozialpädagogischer Nachsorge bedürfen,
  • die ein kontrolliertes, überschaubares Lebensfeld mit pädagogischer Betreuung bedürfen,
  • die im Herkunftssystem eine Verselbständigung unmöglich umsetzen können.

Im Rahmen des § 35a SGB VIII betreuen wir darüber hinaus junge Menschen mit folgenden Merkmalen:

  • Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung
  • Hyperkinetische Störungen
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen
  • Emotionale Störung des Kindesalters
  • Ticstörungen
  • Zwangsstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • FASD (fetal alcohol spectrum disorder)
  • Bindunggsstörungen
  • Angststörungen
  • Tourette Syndrom
  • Schulangst und Schulphobie
  • Folgesymptomatik von Entwicklungsstörungen der schulischen Fertigkeiten
  • Folgesymptomatik von Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen und Erkrankungen
  • Folgesymptomatik von Entwicklungsstörungen der Sprache und des Sprechens
  • Folgesymptomatik von Intelligenzminderung
  • Autismus-Spektrums-Störung
  • Nicht organische Enuresis oder Enkopresis

Bei anderen Störungsbildern erfolgt eine individuelle Prüfung mit den kooperierenden Fachkräften.

Zielsetzung

Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist es, die Entwicklung der jungen Menschen so zu fördern, dass sie ihr Leben eigenverantwortlich und gesellschaftsfähig gestalten können. Feinziele werden nach Bedarf, Bedürfnis und Ressourcen zusammen mit allen Beteiligten der Hilfemaßnahme individuell ausgewählt und konkretisiert.

Die Kinder, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden werden durch unser alltags- und lebensweltorientiertes Konzept befähigt, eine individuelle, realitätsbezogene Lebensperspektive aufzubauen und diese im jeweiligen sozialen Umfeld umzusetzen. Der Schwerpunkt unserer Bemühungen liegt in der Verselbständigung, der Aneignung von lebenspraktischen Fähigkeiten, der Übernahme von Verantwortung sowie im aktiven Gestalten von sozialen Prozessen.