Zielgruppe
Besonders geeignet sind unsere Wohngemeinschaften für junge Menschen mit folgenden Indikationen:
- bei AD(H)S, Autismus/Asperger oder sonstiger Neurodiversität,
- bei auffälligem Sozialverhalten und/oder singulären Sozialisationsdefiziten,
- bei Sozialphobien
- bei Teilleistungsstörungen wie LRS oder Dyskalkulie
- bei Wahrnehmungs-, Konzentrations- oder Koordinationsschwächen,
- nach Erkrankungen von alleinerziehenden oder beiden Elternteilen,
- bei Unterbringungen in einem Scheidungskontext,
- bei Krisen in der Herkunfts- oder Pflegefamilie, wie z. B. der Tod eines oder beider Elternteile,
- zur Abwendung von körperlicher oder psychischer Mitleidenschaft von Kind oder Eltern,
- im Sinne einer Wiedereingliederung, z. B. im Nachgang zu einem Aufenthalt in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung,
- bei Gefährdung einer gesunden bzw. normalen schulischen Entwicklung, z. B. allgemeinen Lern- und Leistungsproblemen oder Schulverweigerung / Schuldistanz
- zur Verselbstständigung
Im Rahmen des § 35a SGB VIII betreuen wir junge Menschen mit folgenden Merkmalen:
- Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung
- Hyperkinetische Störungen
- Störungen des Sozialverhaltens
- Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen
- Emotionale Störung
- Bindungsstörungen
- Trennungsangst, soziale Ängstlichkeit, Geschwisterrivalität, Phobien
- Ticstörungen
- Schulangst und Schulphobie
- Sekundärfolgen von Entwicklungsstörungen der schulischen Fertigkeiten
- Sekundärfolgen von Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen und Erkrankungen
- Sekundärfolgen von Entwicklungsstörungen der Sprache und des Sprechens
- Sekundärfolgen von Intelligenzminderung
- Autismus Spektrums Störung
- Fetale Alkohol-Spektrums Störung
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Nicht organische Enuresis oder Enkopresis
Bei anderen Störungsbildern erfolgt eine individuelle Prüfung mit den kooperierenden Fachkräften.
Grundschule | Sekundarstufe I | Sekundarstufe II | Berufsausbildung/Studium | ||
6 Jahre | 10 Jahre | 13 Jahre | 17 Jahre | 20 Jahre | 23 Jahre |
6 - 10 Jahre
Staatl. genehmigte Ersatzschule
In der Wohngrundschule Gut Böddeken werden ca. 36 Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 nach den Lehrplänen des Landes NRW unterrichtet. In die Schule des Gemeinsamen Lernens können dem Inklusionsgedanken folgend je nach Eignung auch Förderschüler*innen mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und Soziale Entwicklung in die Schule aufgenommen werden.
Das pädagogische Konzept der Schule beruht auf dem Ansatz, dass schulisches Lernen, Leben in der Einrichtung und – wenn erforderlich – therapeutische Hilfe institutionell unter einem Dach vereint werden und so nachhaltige, effektive Wirkung zeigen.
6 - 13 Jahre
Differenzierte Regelangebote
Auf Gut Böddeken finden junge Menschen im erweiterten Grundschulalter, d. h. von 6 bis 13 Jahren, einen Lebens- und Lernraum mit der bestmöglichen Förderung vor. Die Kinder und Jugendlichen besuchen entweder die Private Wohngrundschule Gut Böddeken, die konzeptioneller Bestandteil der Einrichtung ist, oder die umliegenden öffentlichen Schulen der Sekundarstufe I.
Angebotsportfolio: Neben einer ganzjährigen Betreuung im Regelangebot bietet Gut Böddeken auch die Option eines Regelangebotes mit 230 Betreuungstagen sowie regelmäßigen Wochenend- und Ferienaufenthalten im Herkunftssystem der jungen Menschen an.
10 - 17 Jahre
Staatl. genehmigte Ersatzschule
In der privaten, direkt an die Jugendhilfeeinrichtung Schloss Varenholz angeschlossenen Sekundarschule werden die jungen Menschen nachhaltig und individuell entweder auf die Sekundarstufe II oder auf den Einstieg in das Berufsleben vorbereitet. In der Schule des Gemeinsamen Lernens können insbesondere auch junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, allgemeinen Lern- und Leistungsproblemen, Autismus oder ADHS sowie Schulverweigerungshaltungen optimal gefördert und zum gewünschten Abschluss geführt werden. Für prognostisch schwer beschulbare oder sogenannte Krisenschüler*innen steht darüber hinaus eine Schulstation zur Verfügung.
10 - 18 Jahre
(Intensivere) Regelgruppe, 5-Tage-Wochengruppe, Tagesgruppe
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung werden auf Schloss Varenholz Kinder und Jugendliche im Alter von 10 – 18 Jahren mit Hilfe eines pädagogisch abgestimmten Erziehungs- und Schulkonzeptes in der an die Einrichtung angeschlossenen Privaten Sekundarschule beschult und gemäß Hilfeplanung individuell betreut und gefördert.
Angebotsportfolio: (Intensivere) Regelgruppe, 5-Tage-Wochengruppe. Teilstationäre und ambulante Betreuungsformen, zum Beispiel die Tagesgruppe oder der Besuch der Varenholzer Privatschule als Tagesschüler*in, ergänzen das Angebot. Prognostisch schwer beschulbare junge Menschen können zudem in einer eigens eingerichteten Schulstation betreut und beschult werden.
ab 10 Jahren
Wohngemeinschaft
Im Haus Ulrich erhalten junge Menschen die Möglichkeit, in einem überschaubaren, durch Kontinuität, Stabilität und Gestaltungsspielraum gekennzeichneten Rahmen in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen zu leben und zu lernen. Aufgenommen werden können in Abhängigkeit vom individuellen Entwicklungsstand bis zu 9 junge Menschen.
ab 10 Jahren
Wohngemeinschaft
Im Haus Meinulf erhalten junge Menschen die Möglichkeit, in einem überschaubaren, durch Kontinuität, Stabilität und Gestaltungsspielraum gekennzeichneten Rahmen in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen zu leben und zu lernen. Aufgenommen werden können in Abhängigkeit vom individuellen Entwicklungsstand bis zu 11 junge Menschen.
ab 12 Jahren
Wohngemeinschaft
Die Villa Kronenplatz ist ein Ort zum Leben und Wachsen für 8 junge Menschen ab 12 Jahren. Durch einen geregelten Alltag mit wiederkehrenden Ritualen unterstützen wir die jungen Menschen dabei, ihre Ziele zu erreichen und neue Formen des Zusammenlebens kennen zu lernen.
14 - 21 Jahre
Jugendwohngemeinschaft
Die Grabbe Jugendwohngemeinschaft bietet im Herzen von Detmold in einer alten Villa Platz für 9 junge Menschen im Regelangebot sowie 2 zusätzliche Plätze, die für Übergänge in die Verselbständigung genutzt werden können. Durch die Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Villa kann flexibel auf den individuellen Bedarf in Bezug auf differenzierte Wohn- und Betreuungsformen eingegangen werden.
Im Rahmen der erzieherischen Hilfen nach dem SGB VIII wendet sich das Betreuungsangebot an junge Menschen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, deren Erziehung und Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen nicht sichergestellt sind.
16 - 21 Jahre
SBW
Im Rahmen des SBW Lemgo wird jungen Menschen im Alter von 16 bis 21 Jahren in vier Wohngemeinschaften (jeweils 4-er WGs) die Möglichkeit geboten, selbstständiges Leben zu üben bzw. zu erlernen. Das SBW beinhaltet beziehungs-, bedarfs- und ressourcenorientierte Hilfen, die individuell entwickelt werden.
ab 16 Jahren
SBW
Ein Angebot zur Verselbstständigung stellt die Sozialpädagogisch Betreute Wohnen in Detmold dar, in der junge Menschen in 2er-Wohngemeinschaften leben, die sich weiter verselbständigen wollen. Für das betreute Wohnen kommen vor allem junge Menschen in Frage, die bereits durch die Jugendhilfe vollstationär betreut werden und bei denen aufgrund neuer Perspektivplanung durch die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII ein Wechsel in diese Betreuungsform angezeigt ist.
Für eine Aufnahme kommen Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende in Betracht, bei denen an ihrem aktuellen Aufenthaltsort eine dem Wohle des Kindes/Jugendlichen/jungen Heranwachsenden entsprechende Erziehung bzw. Entwicklung nicht mehr gewährleistet ist und für die eine stationäre Erziehungshilfe aufgrund der Indikationsstellung geeignet bzw. notwendig erscheint.
Besonders geeignet sind unsere Wohngemeinschaften für Kinder und junge Menschen
- aus belasteten Familienverhältnissen und/oder Eltern-Kind-Beziehungen,
- für die eine Herausnahme aus einem sozial bedenklichen Milieu angezeigt erscheint,
- bei denen an ihrem aktuellen Aufenthaltsort eine dem Wohle des Kindes/des*der Jugendlichen/des*der Heranwachsenden entsprechende Erziehung bzw. Entwicklung nicht mehr gewährleistet ist und für die eine stationäre Erziehungshilfe aufgrund der Indikationsstellung geeignet bzw. notwendig erscheint,
- mit herausforderndem Sozialverhalten und/oder singulären Sozialisationsdefiziten,
- mit Teilleistungsschwächen und/oder allgemeinen Lern –und Leistungsproblemen,
- nach psychiatrischer Behandlung, die sozialpädagogischer Nachsorge bedürfen,
- die ein kontrolliertes, überschaubares Lebensfeld mit pädagogischer Betreuung bedürfen,
- die im Herkunftssystem eine Verselbständigung unmöglich umsetzen können.
Im Rahmen des § 35a SGB VIII betreuen wir darüber hinaus junge Menschen mit folgenden Merkmalen:
- Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung
- Hyperkinetische Störungen
- Störungen des Sozialverhaltens
- Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen
- Emotionale Störung des Kindesalters
- Ticstörungen
- Zwangsstörungen
- Posttraumatische Belastungsstörung
- FASD (fetal alcohol spectrum disorder)
- Bindunggsstörungen
- Angststörungen
- Tourette Syndrom
- Schulangst und Schulphobie
- Folgesymptomatik von Entwicklungsstörungen der schulischen Fertigkeiten
- Folgesymptomatik von Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen und Erkrankungen
- Folgesymptomatik von Entwicklungsstörungen der Sprache und des Sprechens
- Folgesymptomatik von Intelligenzminderung
- Autismus-Spektrums-Störung
- Nicht organische Enuresis oder Enkopresis
Bei anderen Störungsbildern erfolgt eine individuelle Prüfung mit den kooperierenden Fachkräften.
Zielsetzung
Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist es, die Entwicklung der jungen Menschen so zu fördern, dass sie ihr Leben eigenverantwortlich und gesellschaftsfähig gestalten können. Feinziele werden nach Bedarf, Bedürfnis und Ressourcen zusammen mit allen Beteiligten der Hilfemaßnahme individuell ausgewählt und konkretisiert.
Die jungen Menschen werden durch unser alltags- und lebensweltorientiertes Konzept dabei unterstützt, eine individuelle, realitätsbezogene Lebensperspektive aufzubauen und diese im jeweiligen sozialen Umfeld umzusetzen. Der Schwerpunkt unserer Bemühungen liegt in der Verselbständigung, der Aneignung von lebenspraktischen Fähigkeiten, der Übernahme von Verantwortung sowie im aktiven Gestalten von sozialen Prozessen.