Besonders geeignet ist die Einrichtung Gut Böddeken für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 13 Jahren mit folgenden Indikationen:

  • aus belasteten Familienverhältnissen und/oder Eltern-Kind-Beziehungen,
  • zur Unterstützung vorübergehend belasteter Herkunftssysteme,
  • bei denen an ihrem aktuellen Aufenthaltsort eine dem Wohle des Kindes entsprechende Erziehung bzw. Entwicklung nicht mehr gewährleistet ist und für die eine stationäre Erziehungshilfe aufgrund der Indikationsstellung geeignet bzw. notwendig erscheint,
  • mit herausforderndem Sozialverhalten und/oder singulären Sozialisationsdefiziten,
  • mit Teilleistungsschwächen und/oder allgemeinen Lern –und Leistungsproblemen,
  • nach psychiatrischer Behandlung, die sozialpädagogischer Nachsorge bedürfen,
  • die ein kontrolliertes, überschaubares Lebensfeld mit pädagogischer Betreuung bedürfen,
  • zur Gewährleistung von sozialer, schulischer und selbstbestimmter Teilhabe.

Betreut werden können im Rahmen des § 35a SGB VIII auch junge Menschen mit folgenden Merkmalen:

  • Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung
  • Hyperkinetische Störungen
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen
  • Emotionale Störung
  • Bindungsstörungen
  • Trennungsangst, soziale Ängstlichkeit, Geschwisterrivalität, Phobien
  • Ticstörungen
  • Tourette Syndrom
  • Schulangst und Schulphobie
  • Sekundärfolgen von Entwicklungsstörungen der schulischen Fertigkeiten
  • Sekundärfolgen von Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen und Erkrankungen
  • Sekundärfolgen von Entwicklungsstörungen der Sprache und des Sprechens
  • Sekundärfolgen von Intelligenzminderung
  • Autismus Spektrums Störung
  • Fetale Alkohol-Spektrums Störung
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Nicht organische Enuresis oder Enkopresis