Kindern und Jugendliche zu schützen bildet eine zentrale Aufgabe der Kinder-und Jugendhilfe (§ 1 Abs. 3 SGB VIII). 2005 wurde mit der Einführung des Kinder-und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes Kinderschutz in Deutschland gesetzlich novelliert.

Die Mitarbeitenden der Fachinstitute Blauschek verstehen die Einrichtungen und damit den Lebensmittelpunkt als Schutzraum für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Unser Ziel ist es, eine durchgehende körperliche, geistige und seelische Integrität zu gewährleisten. Aufgrund des Verständnisses für traumatische Vorereignisse und diverse Lebensmodelle berücksichtigen wir individuelle Bedürfnisse von Schutz und Rückzugsmöglichkeiten. Schädigungen von Kindern und Jugendlichen können auf den vorbenannten Ebenen geschehen. Hintergrund kann das Elternhaus, die Schule, der Freizeitbereich, die Einrichtung, die direkte Betreuung und der Umgang mit anderen Kindern und Jugendlichen sein. Deshalb stellt Transparenz auf allen Ebenen eine wichtige Voraussetzung dar, um möglichen Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen. Es ist wichtig, dass es eine gesteigerte Sensibilisierung innerhalb der Betreuung und im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen gibt.

Im pädagogischen Alltag sind wir davon überzeugt, dass die Übernahme von Eigenverantwortung und die daraus entwickelte Resilienz und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit wichtige Aspekte sind, sich selbst zu schützen und im angesprochenen Schutzraum eine persönliche Entwicklung ermöglichen zu können. Deshalb verstehen wir Schutz auch als Forderung, sich im Alltag mit eingewöhnten Mustern auseinanderzusetzen und möglichen Gefahren, die eine ganzheitliche Entwicklung beeinträchtigen können, präventiv zu begegnen. Als pädagogisches Instrument dienen hier z.B. die Reflexionsgespräche, welche genutzt werden, um diese Gefahren zu benennen und im Dialog individuell zu verdeutlichen.

Spaß beim Kickern im Haus Meinulf
Kinderschutz in den Wohngemeinschaften der Fachinstitute Blauschek

Kinderschutzfachkraft/Kinderschutzbeauftragte

An jedem Standort der Wohngemeinschaften halten wir erfahrene Mitarbeitende vor, die als Kinderschutzfachkraft ausgebildet sind, welche für die Belange des Kinderschutzes in unseren Einrichtungen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus berät und begleitet die*der trägerübergreifend tätige Kinderschutzbeauftragte der Fachinstitute Blauschek die Fachkräfte bei der Gefährdungseinschätzung bezüglich einer möglichen Kindeswohlgefährdung.

Suchtprävention

Sucht verstehen wir aus systemischer Sichtweise vor dem Hintergrund, etwas zu suchen und bestimmte Erlebniszustände so stark zu verlangen, dass dieser Zustand Kontrolle über das Individuum gewinnt und die freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigt werden könnte. Hierzu zählen generell Suchtmittel jeglicher Art, wie Alkohol, Tabak, bewusstseinsverändernde Substanzen. Aber auch ein falsches Ernährungsverhalten, Bewegungsmangel sowie  ein übermäßiger Medienkonsum und das sich Verlieren in sozialen Netzwerken stellen Gefahren der modernen Gesellschaft dar und werden von den Mitarbeitenden durch wechselnde Methoden, zusammen mit den Kindern/Jugendlichen, bewusst und transparent gemacht.

Sexualpädagogik

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Schutzkonzeptes bildet das sexualpädagogische Konzept. Durch die institutionell verankerte Sexualpädagogik in den Wohngruppen der Fachinstitute Blauschek lernen Kinder und Jugendliche den eigenen Körper kennen, können ihre Körperteile benennen und erhalten so ein altersangemessenes Wissen über Körper und Sexualität. Sie werden bei der Entwicklung einer gewaltfreien adäquaten  Sprache unterstützt, um so auf Störungen oder Dysfunktionen hinweisen zu können. Im Rahmen der Prävention sollen die Kinder, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden durch die Sexualpädagogik vor sexuellem Missbrauch, ungewollter Schwangerschaft oder sexuell übertragbaren Erkrankungen geschützt werden. Weiterhin soll sexuellen Störungsbildern entgegengewirkt, traumatische sexuelle Erlebnisse verarbeitet und ein Heilungsprozess initiiert werden.