Partizipation

Die gelebte Partizipation innerhalb der Wohngemeinschaften verstehen wir als Lernfeld und wichtigen Baustein für die Selbständigkeit in den Bereichen Selbstwirksamkeit und Demokratieverständnis. In unseren Wohngemeinschaften stellen Beteiligung und Teilhabe und ihre Umsetzung Teil des pädagogischen Selbstverständnisses dar. Betrachtet man die Haltung der Einrichtung bzw. des Mitarbeitendenteams rückblickend, ist eine Entwicklung zu erkennen, die bereits vor vielen Jahren begann: Gruppenstunden gehörten von Beginn an zur Grundlage der umgesetzten Pädagogik!

Zu Beginn des Schuljahres wird regelmäßig ein*e Gruppensprecher*in von den Kindern/Jugendlichen gewählt. Die gewählte Person hängt die Themenliste öffentlich aus, so dass Themen weiter hinzugefügt werden können. Anschließend gibt der*die Gruppensprecher*in diese in das Mitarbeitendenteam weiter. Während der Gruppenstunde haben die Kinder, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden auch regelmäßig die Möglichkeit, Themen allein zu besprechen. In der Bearbeitung wird selbstverständlich nach altersgerechten Lösungen und nach Ressourcen gesucht.

Dass jeder Jugendliche/jedes Kind zunächst über Rechte und Pflichten informiert wird, gehört zum Standard jeder Neuaufnahme! Jeder Jugendlicher/jedes Kind erhält eine „Begrüßungsmappe“ mit einem Ausdruck der „Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen“, eine Liste von Ansprechpartner*innen, Infos über die in Zukunft zu besuchende Schule bzw. Ausbildungsstätte usw. Sie gibt den jungen Menschen die Möglichkeit, persönliche Dinge, wie z.B. HPG-Protokolle, abzuheften und aufzubewahren. Die Idee, eine solche Mappe einzurichten, wurde nach Bearbeitung der Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen im Arbeitskreis „Partizipation“ beschlossen. Dieser Arbeitskreis setzt sich aus Mitarbeitenden der Einrichtungen und Wohngruppen trägerübergreifend zusammen.

Um Kindern und Jugendlichen weitere Möglichkeiten zur Mitsprache zu geben, wurde 2012 das Schüler*innenparlament eingerichtet, welches regelmäßige Treffen beinhaltet. Auch hier wird den jungen Menschen Raum und Zeit für unbegleitete wie auch begleitete Bearbeitung von verschiedenen Themen, welche von den Parlamentarier*innen im Auftrag ihrer Mitbewohner*innen der Einrichtungen mit zu den Treffen gebracht werden, eingeräumt. Mit Unterstützung des Arbeitskreises „Partizipation“ wird hier innerhalb der Ressourcen nach Lösungen geschaut oder Wegen gesucht, die zur Lösung gewählt werden können. So wurde von den Parlamentarier*innen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Partizipation zum Beispiel eine für alle verbindliche Vereinbarung über das Zusammenleben in den Einrichtungen der Fachinstitute Blauschek“ erstellt, die die fünf Lebensbereiche Gemeinschaft, Gesundheit, Schule/Bildung, Freizeit und Medien umfasst.

Beschwerde

Neben dem Recht auf Teilhabe und Partizipation steht es den Kindern/ Jugendlichen der Wohngemeinschaften bei einer Verletzung ihrer Rechte jederzeit frei, entweder eine Beschwerde persönlich vorzubringen, ein schriftliches Beschwerdeverfahren einzuleiten oder sich an die Ombudschaft Jugendhilfe zu wenden. Jeder Jugendliche/jedes Kind ist über die Möglichkeiten und Wege der Beschwerdeführung informiert, wird im Prozess der Beschwerde begleitet und zeitnah über das Ergebnis der Bearbeitung seiner Beschwerde unterrichtet. Ein einrichtungsinternes Beschwerdeverfahren regelt die Art und Weise des Umgangs mit Beschwerden in den Wohngemeinschaften.

Anregungs- und Beschwerdeformuar: